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Dudelsack

Unterricht im Fach Dudelsack

In Europa gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Dudelsäcken. Diese haben nicht nur unterschiedliche Namen, sondern werden auch verschieden gespielt. Einige der bekanntesten Dudelsäcke werden an unserer Musikschule zum Erlernen angeboten: das Hümmelchen, der Mittelaltersack, die Schäferpfeife, die schottische Smallpipe und die Great Highland Bagpipe. Der Dudelsackunterricht ist ab einem Alter von 10 Jahren möglich.

Die Vorteile des Dudelsackpiels
Seit dem Jahr 2004 wird in unserer Musikschule der Dudelsack unterrichtet. Es ist kein typisches Orchesterinstrument, aber es gibt in Deutschland eine große Fangemeinde für den Dudelsack. Man trifft auf diese besonderen Instrumente auf Mittelaltermärkten, bei Highlandgames oder bei Folk-Veranstaltungen. In manchen Städten trifft man sich im Pub oder anderen Gaststätten, um miteinander zu musizieren. Der Dudelsack ist ein Instrument für Jung und Alt. Man kann auch im Alter und ohne musikalische Vorkenntnisse dieses Instrument erlernen. In unserem Dudelsackunterricht liegt uns die individuelle Ausbildung der Schüler sehr am Herzen. Damit Anfänger und Fortgeschrittene bestmögliche Erfolge beim Dudelsack lernen erzielen, legen wir in unserem Unterricht viel Wert auf eine saubere Technik, um die Feinmotorik von Beginn an zu trainieren. Auch das Gedächtnis und die Konzentration werden im Unterricht gefördert. Beim Dudelsack spielen müssen viele Informationen gleichzeitig verarbeitet werden, was zu einer Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten führt. Auch das Lesen von Noten erfordert eine hohe Konzentration und Aufmerksamkeit. Als fester Bestandteil beim Erlernen eines Instrumentes wird die Notenlehre durch unsere Lehrer spielerisch mit im Dudelsackunterricht eingebunden. Die Musikschule bietet neben dem Einzel- und Gruppenunterricht für den Dudelsack auch das Spielen in verschiedenen Ensembles an. So können erlernte Fähigkeiten mit anderen Musizierenden verfeinert werden. Gemeinsames Musikmachen verbindet, wodurch Zusammenarbeit und Gemeinschaftsgefühl gefördert und soziale Kontakte geknüpft werden.

Dudelsackunterricht für Kinder
Der Dudelsack ist ein Instrument, welches eines gewissen Kraftaufwandes im Arm bedarf, um das Instrument zu spielen. Obwohl Instrumente für Kinder angeboten werden, sollte man daher erst in einem Alter von etwa 10 Jahren mit dem Unterricht beginnen. Ein vorbereitender Unterricht auf der Blockflöte, der bereits im Alter von 5 Jahren möglich ist, erleichtert den Einstieg auf den Dudelsack.

Dudelsackunterricht für Erwachsene
Der Dudelsack ist ein Instrument, welches man sehr gut im Erwachsenenalter erlernen kann. Durch die Vielzahl an verschiedenen Instrumententypen findet jeder „sein“ Instrument. Auch Erwachsene können noch Noten lernen. Gerade im Alter hilft das Dudelsackspiel dem Training des Gehirns.

Dudelsackunterricht für Anfänger
Wenn Sie noch nie zuvor Dudelsack gespielt haben, baut unser Dudelsacklehrer den Unterricht dementsprechend auf und passt diesen an Ihr Spielniveau an. Schritt für Schritt lernen Sie grundlegende Techniken und das Lesen der Noten. Das Ziel ist, das Fundament des Dudelsack Spielens zu bilden.

Dudelsackunterricht für Fortgeschrittene
Wenn Sie bereits über einige Erfahrung im Dudelsack spielen verfügen, können Sie im Unterricht darauf aufbauen. Unser Dudelsacklehrer prüft dabei Ihre bisherigen Kenntnisse und richtet den weiteren Unterrichtsverlauf danach aus.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Kostenfreier Förderunterricht
Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 10 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg

Mietinstrument
Dudelsäcke können in unterschiedlichen Größen ausgeliehen werden. Die Mietgebühr beträgt ab 4,00 Euro bis 15,00 Euro pro Monat, abhängig vom Wert des Leihinstrumentes und ist zusätzlich zur Unterrichtsgebühr zu zahlen.

Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten. Darin finden Sie die Bezeichnung des Leihinstrumentes mit Inventarnummer sowie die Angabe der monatlich zu zahlenden Mietgebühr. Bitte beachten Sie, dass die Mietgebühr ab dem Monat der Ausgabe bis einschließlich dem Monat der Rückgabe des Leihinstrumentes fällig wird.

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Erklärvideo Dudelsack

Aufgrund der hohen Nachfrage besteht bei diesem Instrument derzeit eine längere Wartezeit für freie Unterrichtsplätze. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Instrumente zur Auswahl.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche40,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche50,- Euro pro Monat33,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Foto: Sean Mullen/Unsplash.com

Stufe ll – Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche55,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche75,- Euro pro Monat50,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.