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Foto: Kristoffer Finn/VdM

Instrument mieten

 Wer sich anfänglich noch kein Instrument kaufen möchte, kann über unsere Musikschule ein geeignetes Instrument schon ab 4,00 Euro monatlich mieten. Dafür wird zusätzlich eine Mietvereinbarung geschlossen.

So einfach geht´s

Der Instrumentenbedarf wird mit der zuständigen Lehrkraft abgestimmt. Daraufhin wird eine Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen und das Instrument ausgehändigt. Anschließend werden die Mietgebühren in Abhängigkeit des Instrumentenwertes zusätzlich zu den Unterrichtsgebühren berechnet. Dazu erhält der Musikschüler/die Musikschülerin einen entsprechenden Gebührenbescheid.

Wird das Instrument zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr benötigt, oder beim Ausscheiden aus der Musikschule oder aus anderen wichtigen Gründen endet das Vertragsverhältnis. Dies ist der Lehrkraft entsprechend mitzuteilen und das Instrument daraufhin unverzüglich zu übergeben. Eine Mindestmietdauer besteht nicht.

 

Haftungshinweis

Das Instrument ist Eigentum der Musikschule Altenburger Land, befindet sich bei Übergabe in einem guten Zustand und ist vom Schüler pfleglich zu behandeln. Kleinstreparaturen gehen zu Lasten des Nutzers. Das Instrument darf gemäß Satzung § 9 Abs. 4 nicht an Dritte weitervermietet werden. Bei schuldhafter Beschädigung haftet der Nutzer. Der Abschluss einer persönlichen Instrumentenversicherung wird empfohlen.

 

Mietgebühren

Die Höhe der Mietgebühr richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des Instrumentes und ist ebenfalls zum 15. des Monats zu zahlen. Mietgebühren sind Jahresgebühren und daher auch während der üblichen Ferienzeiten fällig. Kann der Unterricht aufgrund der Schule oder des Schülers einmal nicht stattfinden, bleibt die Zahlung der Mietgebühr davon unberührt, da das Mietinstrument im Haushalt weiterhin für Übungszwecke zur Verfügung steht. Es gelten entsprechend der Gebührenordnung folgende Gebührensätze:

4,00 Euro monatlich

48,00 Euro Jahresgebühr
bei Wiederbeschaffungswert bis 150,00 Euro

6,00 Euro monatlich

72,00 Euro Jahresgebühr
bei Wiederbeschaffungswert bis 300,00 Euro

8,00 Euro monatlich

96,00 Euro Jahresgebühr
bei Wiederbeschaffungswert bis 600,00 Euro

10,00 Euro monatlich

120,00 Euro Jahresgebühr
bei Wiederbeschaffungswert bis 1.000,00 Euro

15,00 Euro monatlich

180,00 Euro Jahresgebühr
bei Wiederbeschaffungswert über 1.000,00 Euro