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Foto: Janko Woltersmann/VdM

Blockflöte

Unterricht im Fach Blockflöte

Die Musikschule bietet für Kinder und Erwachsene mehr als 25 Instrumente zum Erlernen. Die Blockflöte ist ein beliebtes Instrument aus der Gruppe der Holzblasinstrumente. Bereits Kinder im Vorschulalter sind grundsätzlich in der Lage, dieses Instrument zu erlernen. Die Blockflöte gibt es in verschiedenen Größen und Stimmlagen. Das ermöglicht es auch kleinen Händen, dieses Instrument zu spielen. Der Unterrichtsbeginn ist ab 5 Jahren möglich.

Entdecken Sie unseren Blockflötenunterricht
Die Blockflöte, eines der ersten Instrumente, das vielen in ihrer musikalischen Ausbildung begegnet, ist wegen ihrer sanften Töne und ihrer leichten Erlernbarkeit bei Schülern aller Altersklassen beliebt. An der Musikschule Altenburger Land bieten wir spezialisierten Blockflötenunterricht an, der sowohl Anfänger als auch fortgeschrittene Musiker anspricht. Unser Programm ist darauf ausgelegt, die Freude am Musizieren zu wecken und musikalische Grundlagen zu vermitteln, die als Basis für weitere musikalische Entwicklungen dienen können.

Warum Blockflöte lernen?
Die Blockflöte ist ein ideales Einstiegsinstrument. Sie ist erschwinglich, portabel und relativ einfach zu spielen, was sie besonders attraktiv für junge Schüler macht. Der Blockflötenunterricht fördert frühzeitig das musikalische Gehör, das Rhythmusgefühl und die Feinmotorik. Zudem bietet das Erlernen der Blockflöte eine hervorragende Grundlage für das spätere Erlernen anderer Blasinstrumente.

Blockflötenunterricht für Kinder
Die verschiedenen Größen der Instrumente, ermöglicht es auch kleinen Händen, dieses Instrument zu spielen. Um Töne zu erzeugen, braucht man wesentlich weniger Kraft als bei anderen Blasinstrumenten. So kann man relativ schnell kleine Lieder und Musikstücke erlernen. Um einmal ein hervorragender Blockflötist zu werden, muss man wie bei jedem anderen Instrument regelmäßig üben und fleißig sein. Unser Blockflötenunterricht für Kinder zielt darauf ab, durch spielerisches Lernen ein tiefes Verständnis für Musik und Rhythmus zu entwickeln. Schon früh lernen die Kinder, Noten zu lesen und einfache Melodien zu spielen. Dies fördert nicht nur ihre musikalischen Fähigkeiten sondern auch ihre sozialen und kognitiven Kompetenzen. Kinder werden ermutigt, in Gruppen zu spielen, was Teamarbeit und das Selbstvertrauen stärkt. Am Anfang der Ausbildung lernt jeder Schüler die Sopranblockflöte. Nach etwa 1-2 Jahren kommt die Altblockflöte dazu. Hat man diese zwei Instrumente erlernt, kann man nach einer kurzen Eingewöhnungszeit alle weiteren Instrumente der Blockflötenfamilie spielen. Die großen Instrumente benutzt man meist nur im Ensemble. Instrumente können auf Wunsch ausgeliehen werden.

Blockflötenunterricht für Anfänger
Für Anfänger jeden Alters bietet unser Blockflötenunterricht eine gründliche Einführung in die Grundlagen der Musiktheorie und Flötentechnik. Der Unterricht beginnt mit der richtigen Haltung, Atemtechnik und dem einfachen Notenlesen, um eine solide Grundlage für das weitere musikalische Lernen zu schaffen. Sie lernen nach und nach alle Töne und Rhythmen, die sie für die Blockflöte benötigen. Es werden bekannte Lieder gespielt, sowie Musikstücke aus verschiedenen Genres. Der Fokus liegt darauf, schnell ein Repertoire an Liedern aufzubauen, das die Schüler motiviert und Freude am Musizieren bringt.

Blockflötenunterricht für Fortgeschrittene
Wenn Sie bereits über Erfahrung im Blockflöte spielen verfügen, können Sie im Unterricht darauf aufbauen. Unsere Lehrer prüfen dabei Ihre bisherigen Kenntnisse und richten den weiteren Unterrichtsverlauf danach aus. Für fortgeschrittene Blockflötisten steht die Verfeinerung von Technik, Rhythmus und Ton im Vordergrund. Schüler erweitern und verfeinern ihre Technik, um Ausdruck und musikalische Interpretation zu verbessern.

Unser Blockflötenunterricht an der Musikschule Altenburger Land ist darauf ausgerichtet, jedem Schüler – unabhängig von Alter oder Vorkenntnissen – eine bereichernde und inspirierende musikalische Erfahrung zu bieten. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr zu erfahren oder sich für den Blockflötenunterricht anzumelden. Entdecken Sie die Welt der Musik durch die sanften Klänge der Blockflöte.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Kostenfreier Förderunterricht
Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten.

Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 5 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg
Schulteil Schmölln
Unterrichtsstätte Gößnitz
Staatliche Grundschule Meuselwitz
Staatliche Grundschule Wintersdorf

Mietinstrument
Blockflöten können in unterschiedlichen Größen ausgeliehen werden. Die Mietgebühr beträgt ab 4,00 Euro bis 15,00 Euro pro Monat, abhängig vom Wert des Leihinstrumentes und ist zusätzlich zur Unterrichtsgebühr zu zahlen.

Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten. Darin finden Sie die Bezeichnung des Leihinstrumentes mit Inventarnummer sowie die Angabe der monatlich zu zahlenden Mietgebühr. Bitte beachten Sie, dass die Mietgebühr ab dem Monat der Ausgabe bis einschließlich dem Monat der Rückgabe des Leihinstrumentes fällig wird.

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Erklärvideo Blockflöte

Aufgrund der hohen Nachfrage besteht bei diesem Instrument derzeit eine längere Wartezeit für freie Unterrichtsplätze. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Instrumente zur Auswahl.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche40,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche50,- Euro pro Monat33,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Foto: Sushmita Chatterjee/Unsplash.com

Stufe ll – Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche55,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche75,- Euro pro Monat50,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.